Grundstücksinspektion und Dichtheitsprüfung

Die DIN-EN 1886 Teil 30 gibt vor, dass Entwässerungsleitungen gegen aus- und eindringendes Wasser dicht sein müssen. Nach der neuen Eigenkontrollverordnung des Landes Hessen sind die Kommunen aufgefordert, dies auch für privat genutzte Kanäle umzusetzen. Ein optischer Dichtheitsnachweis genügt hierbei. Zusätzlich ist die Lage der Entwässerungsleitungen festzustellen und aufzunehmen.
Mittels der von uns eingesetzten Technik kann die Entwässerungsleitung in 2 Arbeitsgängen gereinigt, untersucht und deren Lage vermessen werden. Sämtliche Ergebnisse werden in Film, Bild und Schrift festgehalten und EDV-verwertbar übergeben. Dadurch wird nicht nur ein qualifizierter Nachweis des Zustands der Leitungen beweisfest dokumentiert, es kann auch eine evtl. notwendige Sanierung kostengünstig auf diesen Daten aufgebaut werden.

Vorteile der Leitungsinspektion nach dieser Methode:

  • Das Abwassersystem wurde weitest gehend durchgereinigt
  • Schwachstellen werden erkannt und können punktgenau repariert werden
  • Ihr Entwässerungsplan ist wieder aktuell und Sie wissen dreidimensional genau, wo sich Ihre Leitungen befinden.