Ölverschmutzte Betriebsmittel (ÖVB)

Wir entsorgen Ölbindemittel, leere Ölkanister, Öllappen und Ölfilter

Die Abfall-Verzeichnis-Verordung AVV 15 02 02* nennt die typischen ÖVB: Aufsaugmaterialien, Filtermaterialien, Ölfilter, Wischtücher und Schutzkleidung, können mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sein. Diese dürfen dann nicht im Restmüll oder im Hausmüll entsorgt werden.

Diese ölverschmutzten Stoffe entstehen zum Beispiel in KFZ-Werkstätten, in der Metallverabeitung oder in der Mineralölindustrie. Öllappen oder Ölbindemittel werden eingesetzt, wenn Öl aufgesaugt werden muss.

Leere Ölkanister entsorgen

Auch die Entsorgung für Ölbehälter übernehmen wir. Wenn Sie diese nicht dort zurückgeben möchten, wo Sie sie gekauft haben, sollten diese auf keinen Fall im Hausmüll landen.

So werden ölverschmutzte Betriebsmittel sicher aufbewahrt

Einfache Container sind nicht geeignet. Nur spezielle Metallbehälter sind zulässig. Diese müssen flüssigkeitsdicht, feuerfest und geschlossen sein.

Für die Entsorgung bieten wir ASP 800 (800 l Spezialbehälter aus Stahl) oder MGB 240 (240 l Umleer-Spezialbehälter aus Stahl) an.

Transport

Auch beim Abtransport ist Vorsicht geboten, da es sich bei ölverschmutzten Betriebsmitteln beziehungsweise Ölfiltern um Gefahrgut handelt.

Diese ölverschmutzten Betriebsmittel entsorgen wir standardmäßig in MGB 240 l Umleerbehälter (in ASP 800 sind im Einzelfall nach Absprache Abweichungen möglich)

  • Sägemehl (als Ölbinder benutzt)
  • Stofflappen, ölig/fettig
  • Packpapier und Papiertücher, ölig/fettig
  • Dichtungen, ölig/fettig (z. B. aus Gummi, Kork, Papier, Pappe)
  • Luftfiltereinsätze, ölig/fettig (aus Gummi, Papier)
  • Öl- und Frostschutzgebinde aus Kunststoff (entleert, maximale Gebindegröße bis 20 ltr.)
  • Öl- und Kraftstofffilter, Metallische Getriebeölfilter
  • Dichtungen mit metallischen Einsätzen, ölig/fettig
  • Dichtringe mit metallischen Einsätzen, ölig/fettig
  • Kleinteile aus Verbundmaterial (Metall/Kunststoff), ölig/fettig
  • Verbrauchte Ölbinder
  • Schutzkleidung (z. B. Handschuhe, Einweganzüge mit Ölanhaftungen)
  • Kartonagen, ölig/fettig
  • Kunststoff- und Gummiteile, ölig/fettig (auch Angüsse, Ausschußware und Fehlchargen)
  • Eisenmetallbehälter bis max. 2 Liter-Größe
  • Hydraulikschläuche bis max. 40 cm Länge


Diese Stoffe dürfen ausdrücklich NICHT in dem Behälter für ölverschmutzte Betriebsmittel (AVV 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien einschließlich Ölfilter a.n.g., Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) erfasst bzw. entsorgt werden:

  • Schleifschlämme, ölhaltig
  • Behälter, die Säurereste und/oder Pestizide enthalten
  • Inhalte aus Ölabscheider
  • Spraydosen
  • Abfälle aus Malerbetrieben (wie Lacke, Farben, Lösemittel, leere Farbgebinde)
  • Bremsbeläge und andere asbesthaltige Abfallstoffe
  • Gebinde mit einer Kantenlänge über 40 cm und Restinhalten
  • Verölter Bauschutt
  • Fremd- und Störstoffe