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Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt zum 01.06.2012 in Kraft

Das „ Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ vom 24.02.2012 ist am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das neue KrWG tritt am 01.06.2012 in Kraft, gleichzeitig tritt das bisher gültige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz außer Kraft.

 

Das „ Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts“ vom 24.02.2012 ist am 29.02.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das neue KrWG tritt am 01.06.2012 in Kraft, gleichzeitig tritt das bisher gültige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz außer Kraft.

Ein wesentlicher Punkt für Sie als Kunde, der selbst Abfälle befördert (Anlieferung Wertstoffhof oder Zwischenlager) ist die Erfordernis einer Anzeige bzw. Erlaubnis für diese Tätigkeit:

Betriebe, die nicht gewerblich, aber doch im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, Abfälle transportieren (Handwerk, Gewerbe, Industrie), müssen künftig über eine Erlaubnis verfügen bzw. ihre Tätigkeit anzeigen. Es gilt eine Übergangsfrist bis spätestens 01.06.2014.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema und helfen Ihnen bei der weiteren Abwicklung.

 

Hier ist der Link zum neuen Gesetz, der Beförderungserlaubnisverordnung und Formblättern

 

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